Die Umschuldung einer bestehenden Finanzierung erfolgt oft dann, wenn bei Fälligkeit der bisherigen Zinsbindung ein neues Darlehen in Anspruch genommen werden muss! Außerdem aber auch, wenn eine variable Zinsvereinbarung in eine Festzinsvereinbarung geändert werden soll. Zudem aber auch, wenn bereits vor Ablauf der Zinsvereinbarung eine Anschlussfinanzierung durchführt werden soll oder muss.

Bei einer Umschuldung wird der dann offene Kreditsaldo bei dem bisherigem Kreditgeber abgelöst.  Folglich entweder  von einem anderem Kreditanbieter übernommen oder auch von dem bisherigem Kreditgeber auf neue Konditionen umgeschuldet. Damit wird ein bestehendes Darlehen ganz oder teilweise abgelöst. Im Gegenzug wird dann ein neues Darlehen aufgenommen oder ein Darlehen erweitert.

Aber auch wenn eine Finanzierung notleidend geworden ist! Das können Differenzen mit dem bisherigem Kreditgeber sein! Aber ebenso kann einem die bisherige Finanzierung – aus welchen Gründen auch immer – gekündigt worden sein.

Auch dann sind wir für Sie da!  Wir stehen bereit für Sie die passenden Umschuldung durchzuführen!